Die Herausforderung
- Unternehmen, die während der Pandemie Überbrückungshilfen erhalten haben, sehen sich zunehmend mit Rückforderungen konfrontiert, da die Behörden verstärkt die Einhaltung der Fördervoraussetzungen überprüfen.
- Fehler bei der Beantragung, unklare Regelungen oder nachträgliche Änderungen der wirtschaftlichen Situation führen häufig zu Unsicherheiten und möglichen Rückforderungen.
- Diese Rückforderungen stellen eine erhebliche finanzielle Belastung dar und erfordern rechtliche Unterstützung, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren und unnötige Kosten zu vermeiden.
Unsere Lösung
Fieldfisher berät und vertritt bundesweit insbesondere in den folgenden Fällen:
- Rückforderungen von Corona-Hilfen (Widerspruchs- und Klageverfahren)
- Ablehnung von Anträgen auf Überbrückungshilfen
- Stellungnahmen an öffentliche Stellen im Antragsverfahren und bei den Schlussabrechnungen
- Frage von verbundenen Unternehmen, coronabedingter Umsatzeinbruch etc.
- Stellungnahmen zum coronabedingten Umsatzeinbruch
- Beratung bei Verdacht auf Subventionsbetrug
Mit Fieldfisher X unterstützen wir die Beratung durch Automatisierung von Arbeitsschritten in der Fallbearbeitung, um Ihnen kosteneffiziente Lösungen zum Thema Corona-Überbrückungshilfen zur Verfügung zu stellen.
Die Fieldfisher Erfolgskriterien für Sie
Erfahrung mit den Corona-Hilfsprogrammen seit 2020
Aktive Beratung in allen Phasen der Antragsverfahren
Bundesweite Erfahrung mit Bewilligungsstellen
Tiefes Verständnis ihrer Arbeitsweise, gestützt durch langjährige Expertise im Verwaltungsprozessrecht, Fördermittelrecht & EU-Beihilferecht
Hunderte Widerspruchs- und Klageverfahren
Bewährte Kompetenz in der Vertretung vor deutschen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
Erfolge in vielfältigen Verfahren
Erfolgreiche Vertretung von Unternehmensgruppen und Familienunternehmen bei der Beantragung von Überbrückungshilfen und Widerspruch gegen Rückzahlung, insbesondere in komplexen Fällen wie Unternehmensverbünden und bei Umsatzeinbruch-Prüfungen
Breites Spektrum juristischer Dienstleistungen
Vom Widerspruch gegen Rückforderungen der gezahlten Überbrückungshilfen bis zur juristischen Begleitung bei Schlussabrechnungen für Steuerberater